Impressum & Satzung
Impressum:
Satzung:
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „LeseLust", sein Sitz ist Edemissen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e. V. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird verwirklich insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a) Der Verein hat das Ziel, die Bücherei Edemissen in ihren Aufgaben der Leseförderung, der Informationsbereitstellung und -vermittlung zu unterstützen sowie die Bücherei als Einrichtung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens zu stärken.
b) Der Verein bemüht sich im Zusammenwirken mit der Kreisbücherei, die Belange dieser Einrichtung verstärkt ins Bewusstsein der Bürger zu heben.
c) Der Verein hat das Ziel, Veranstaltungen rund um das Buch zu gestalten und gegebenenfalls neue Medien, techn. Ausstattung, Bücher und ihre Unterbringung zur Verfügung zu stellen.
d) Der Verein fördert die intensive Zusammenarbeit mit Schulen und Kindertagesstätten.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1) Der Verein verfolgt im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er dient nicht eigenwirtschaftlichen Zwecken. Mittel des Vereins dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1) Mitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden, sofern sie den Zweck und die Ziele des Vereins billigt und vertreten will.
Der Beitritt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3) Die Mitgliedschaft endet:
- durch Tod, Erlöschen der juristischen Person
- durch freiwilligen Austritt (schriftlich, sechs Wochen zum Quartalsende)
- durch Ausschluss, der durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung herbeigeführt wird.
§ 5 Mittel des Vereins
Mittel des Vereins sind Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
1)Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen:
• dem Vorsitzenden,
• dem stellvertretenden Vorsitzenden und
• dem Schatzmeister.
Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Der Vorstand besteht ferner aus
• dem Schriftführer und
• drei bis fünf Beisitzern.
2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der gewählte Vorstand wählt sich den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister aus seiner Mitte.
3) Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er kann sich einer Geschäftsstelle bedienen.
4) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mehrheitlich. Mit Zustimmung aller seiner Mitglieder kann er seine Beschlüsse auch schriftlich fassen.
5) Ein Mitarbeiter der Kreisbücherei Edemissen soll Gelegenheit haben, auf Einladung an Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen, um eine Zusammenarbeit zwischen Verein und Kreisbücherei Edemissen zu gewährleisten. Der Sitzungsleiter kümmert sich um die rechtzeitige Einladung
§ 8 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Der Vorstand lädt dazu schriftlich oder per e-mail unter Vorlage einer Tagesordnung ein, die den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Versammlung zugestellt wird. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.
2) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, ausgenommen Satzungsänderungen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlüsse über Satzungsänderungen, die in der Einladung zur Mitgliederversammlung formuliert sein müssen, sowie über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.
3) Der Vorstand hat außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
4) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll niederzuschreiben und vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
5) Die Mitarbeiter der Bücherei Edemissen sind zu allen Mitgliederversammlungen einzuladen, sie erhalten eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung.
§ 9 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landkreis Peine, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung von Kunst und Kultur zu verwenden hat.
§ 10 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.
Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung des Vereins am 21. Februar 2008 beschlossen.
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